In einer aktuellen Entscheidung hatte der OGH zur Auslegung einer Betriebsvereinbarung Stellung zu beziehen, konkret zur Auslegung einer Übertragungsvereinbarung, mit der eine ursprünglich leistungsorientierte direkte Leistungszusage des Arbeitgebers gem Abschnitt 3 des Betriebspensionsgesetzes (BPG) in eine (bloß) beitragsorientierte Pensionskassenzusage gem Abschnitt 2 des BPG umgewandelt wurde. Der OGH unterstellt darin einem beitragsorientierten Pensionskassenmodell im Ergebnis aber ausschließlich alle Merkmale eines leistungsorientierten Pensionskassenmodells.