Die insolvenzrechtliche Praxis macht es in gewissen Fällen erforderlich, dass besondere Maßnahme gegen den Schuldner oder Dritte gesetzt werden, um eine Schmälerung des Massevermögens zu verhindern. Solchen Fällen trägt die Bestimmung des § 78 IO Rechnung, indem sie die Möglichkeit schafft, individuelle Sicherungsmaßnahmen gegen den Schuldner und Dritte anzuordnen. Nicht zuletzt hat die jüngerer Rsp dabei eine Erweiterung des Anwendungsbereichs für solche Sicherungsmaßnahmen mit sich gebracht.